Der Stand im November 2024
Nach längerer Pause, in der wir aber nicht, ganz und gar nicht untätig gewesen waren, melden wir uns mit einem Bericht zu den aktuellen Entwicklungen zum Thema Windkraft in Heudorf zurück.
Wie die meisten von Ihnen haben auch Sie vielleicht die Entwicklung der im Rahmen der Neuaufstellung des RROP der Suchgebiete für Vorranggebiete zur Nutzung der Windkraft im Landkreis Osterholz- Scharmbeck mit verfolgen können. Entsprechende Artikel sind in den lokalen Zeitungen des Osterholzer Kreisblattes oder der Wümme Zeitung zu entnehmen (siehe weiter unten z.B. Wümme Zeitung vom 30.05., 03.06., 07.06., 13.06.2024).
Zur Erinnerung, durch die durch die Vorgaben der Bundes- und Landesregierung notwendig gewordene Neuaufstellung des RROP mussten auf Kreisebene zu den bestehenden Gebieten neue Vorranggebiete ausgewiesen werden. Diese wurden unter Zuhilfenahme von vorher festgelegten und einheitlichen Kriterien ermittelt. Der Prozess umfasst im Wesentlichen 2 Stufen: In einer ersten Auswahl wurden nach obigen Kriterien sogenannte Suchgebiete festgelegt, deren Einzelflächen dann mit Hilfe weiterer Kriterien bewertet wurden. Von den ursprünglich 14 Suchgebieten wurden allerdings 3 Suchgebiete von vorneherein ausgeschlossen und keiner Einzelbetrachtung mehr zugeführt, da diese als avifaunistisch wertvolle Gebiete mit internationaler und nationaler Bedeutung ausgewiesen wurden.
Bereits in diesem Stadium entfiel der Suchraum 11 Heudorf, wegen der Einstufung des Gebietes als avifaunistisch wertvoller Bereich für Gastvögel mit internationaler Bedeutung als Rastgebiet für den Kranich sowie als Rastgebiet mit nationaler Bedeutung für den Zwergschwan, gänzlich aus der weiteren Betrachtung.
Das ganze Verfahren und die daraus folgenden Schlussfolgerungen für alle Suchgebiete im Landkreis sind sehr schön in dem Entwurf vom Juli 2024 nachzulesen, der unter folgendem Link zu finden ist:
Dieser Entwurf wurde vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 11.06.2024 zur Kenntnis genommen und den Landrat beauftragt, das Beteiligungsverfahren einzuleiten. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs findet seit dem 02.08.2024 noch bis zum 15.11.2024 statt. Die Entwurfsunterlagen sowie der Text der öffentlichen Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs können unter Dokumente des gleichen Links eingesehen werden.
Alle Bürger, Verbände, Institutionen, Gemeinden, etc. können bis zum 29.11.2024 zum Entwurf des RROP Teilprogramm Windenergie, zu der Begründung und zum Umweltbericht in schriftlicher oder elektronischer Form Stellung nehmen.
Hierzu möchten wir alle Freunde des Worpsweder Himmels ermuntern, dies ebenso zu tun wie wir.
Hintergrund dafür ist, dass, obwohl Heudorf, aus Sicht des Landkreises, nun nicht mehr als potenzielles Vorranggebiet einbezogen werden wird, es natürlich weiterhin starke Bestrebungen gibt, Heudorf doch noch als Vorranggebiet auszuweisen.
So ist beispielsweise eine Gruppe Landbesitzer, unterstützt von einem Projektierer für Windkraftanlagen, im Rahmen einer Sitzung des Worpsweder Ausschusses für Planung und Infrastruktur vorstellig geworden und hat sehr nachdrücklich und mit zu hinterfragenden Aussagen für ihr Anliegen geworben. Trotz dieses unmissverständlichen Druckes hat der Ausschuss sich doch gegen eine entsprechende Stellungnahme ausgesprochen, das Gebiet Heudorf wieder als Potenzialgebiet in die Betrachtung des Landkreises weiterhin miteinzubeziehen.
So weit so gut, aber die letztendliche Entscheidung, wie sich die Gemeinde Worpswede dazu stellen wird, wird erst noch im Gemeinderat zu fällen sein.
Weiterhin hat diese Gruppe der Landbesitzer über ihren Windkraft-Projektierer ein Gegengutachten zu dem des Landkreises in Auftrag gegeben.
All dies zeigt, dass die Angelegenheit noch nicht ausgestanden ist und wir weiterhin aufmerksam unser Anliegen, das Gebiet um Heudorf für Kraniche und Schwäne als Rast- und Futterhabitat zu erhalten, verfolgen müssen.
Dazu würde auch Ihre Stellungnahme helfen.