Der Stand im November 2024

Nach längerer Pause, in der wir aber nicht, ganz und gar nicht untätig gewesen waren, melden wir uns mit einem Bericht zu den aktuellen Entwicklungen zum Thema Windkraft in Heudorf zurück.

Wie die meisten von Ihnen haben auch Sie vielleicht die Entwicklung der im Rahmen der Neuaufstellung des RROP der Suchgebiete für Vorranggebiete zur Nutzung der Windkraft im Landkreis Osterholz- Scharmbeck mit verfolgen können. Entsprechende Artikel sind in den lokalen Zeitungen des Osterholzer Kreisblattes oder der Wümme Zeitung zu entnehmen (siehe weiter unten z.B. Wümme Zeitung vom 30.05., 03.06., 07.06., 13.06.2024).

Zur Erinnerung, durch die durch die Vorgaben der Bundes- und Landesregierung notwendig gewordene Neuaufstellung des RROP mussten auf Kreisebene zu den bestehenden Gebieten neue Vorranggebiete ausgewiesen werden. Diese wurden unter Zuhilfenahme von vorher festgelegten und einheitlichen Kriterien ermittelt. Der Prozess umfasst im Wesentlichen 2 Stufen: In einer ersten Auswahl wurden nach obigen Kriterien sogenannte Suchgebiete festgelegt, deren Einzelflächen dann mit Hilfe weiterer Kriterien bewertet wurden. Von den ursprünglich 14 Suchgebieten wurden allerdings 3 Suchgebiete von vorneherein ausgeschlossen und keiner Einzelbetrachtung mehr zugeführt, da diese als avifaunistisch wertvolle Gebiete mit internationaler und nationaler Bedeutung ausgewiesen wurden.

Bereits in diesem Stadium entfiel der Suchraum 11 Heudorf, wegen der Einstufung des Gebietes als avifaunistisch wertvoller Bereich für Gastvögel mit internationaler Bedeutung als Rastgebiet für den Kranich sowie als Rastgebiet mit nationaler Bedeutung für den Zwergschwan, gänzlich aus der weiteren Betrachtung.

Das ganze Verfahren und die daraus folgenden Schlussfolgerungen für alle Suchgebiete im Landkreis sind sehr schön in dem Entwurf vom Juli 2024 nachzulesen, der unter folgendem Link zu finden ist:

https://www.landkreis-osterholz.de/unser-landkreis/der-landkreis-im-ueberblick/daten-und-fakten/nutzungsstruktur/regionales-raumordnungsprogramm/teilprogramm-windenergie/.

Dieser Entwurf wurde vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 11.06.2024 zur Kenntnis genommen und den Landrat beauftragt, das Beteiligungsverfahren einzuleiten. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs findet seit dem 02.08.2024 noch bis zum 15.11.2024 statt. Die Entwurfsunterlagen sowie der Text der öffentlichen Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs können unter Dokumente des gleichen Links eingesehen werden.

Alle Bürger, Verbände, Institutionen, Gemeinden, etc. können bis zum 29.11.2024 zum Entwurf des RROP Teilprogramm Windenergie, zu der Begründung und zum Umweltbericht in schriftlicher oder elektronischer Form Stellung nehmen.

Hierzu möchten wir alle Freunde des Worpsweder Himmels ermuntern, dies ebenso zu tun wie wir.

Hintergrund dafür ist, dass, obwohl Heudorf, aus Sicht des Landkreises, nun nicht mehr als potenzielles Vorranggebiet einbezogen werden wird, es natürlich weiterhin starke Bestrebungen gibt, Heudorf doch noch als Vorranggebiet auszuweisen.

So ist beispielsweise eine Gruppe Landbesitzer, unterstützt von einem Projektierer für Windkraftanlagen, im Rahmen einer Sitzung des Worpsweder Ausschusses für Planung und Infrastruktur vorstellig geworden und hat sehr nachdrücklich und mit zu hinterfragenden Aussagen für ihr Anliegen geworben. Trotz dieses unmissverständlichen Druckes hat der Ausschuss sich doch gegen eine entsprechende Stellungnahme ausgesprochen, das Gebiet Heudorf wieder als Potenzialgebiet in die Betrachtung des Landkreises weiterhin miteinzubeziehen.

So weit so gut, aber die letztendliche Entscheidung, wie sich die Gemeinde Worpswede dazu stellen wird, wird erst noch im Gemeinderat zu fällen sein.

Weiterhin hat diese Gruppe der Landbesitzer über ihren Windkraft-Projektierer ein Gegengutachten zu dem des Landkreises in Auftrag gegeben.

All dies zeigt, dass die Angelegenheit noch nicht ausgestanden ist und wir weiterhin aufmerksam unser Anliegen, das Gebiet um Heudorf für Kraniche und Schwäne als Rast- und Futterhabitat zu erhalten, verfolgen müssen.

Dazu würde auch Ihre Stellungnahme helfen.

Um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, haben wir die tägliche Flugroute der Kraniche von ihren Futter- und Rastplätzen in Heudorf und im benachbarten Breddorfer Moor in ihre Schlafplätze im Günne- und Huvenhoops-Moor skizziert.

Und, um dies für Sie auch einmal sichtbar zu machen, um 2 kleine Videosequenzen ergänzt, die wir ganz aktuell am 30. Oktober direkt aus dem Gebiet in Heudorf aufgenommen haben, wo, wenn es nach den Plänen der Landbesitzer geht, der Windpark entstehen soll:

Wenn wir solche Bilder sehen, sind wir mehr denn je überzeugt, dass diese Freiräume, von denen es nicht mehr so viele gibt, für die Natur und ihre Bewohner freigehalten werden müssen.

Vielen Dank für Ihr Interesse und an alle, die uns bislang tatkräftig unterstützt haben.

Ihre BI WorpswederHimmel

Dr. Nis Peter Lorenzen

Juli 2021: Ein weiterer Projektierer möchte in Heudorf 9 WKAs bauen

“Wir machen Ihren Acker zum Geschäftsfeld”- so der Slogan eines weiteren Unternehmens, das WKAs in Worpswede-Heudorf realisieren möchte.
Die Firma Ebert aus Kiel, ein weiterer Projektierer von WKAs, hat Grundstücksbesitzern in Worpswede/ Heudorf ein Angebot für die Realisierung eines Windparkprojektes gemacht. 9 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 250 Metern und höher sollen laut deren Planung relaisiert werden.
Auch wenn sich das Raumordnungs- und Planungsprogramm noch in Überarbeitung befindet, laufen die Planungen der verschiedenen Projektierer und Investoren weiter.

Aus der Übersichtskarte anbei, kann man ersehen, dass die gesamte Fläche verplant ist und dort nichts anderes Platz haben wird.

 

Welche Konsequenzen dies für die Vogelwelt und die Landschaft haben wird, möchte man sich nicht vorstellen.
Mit einem ersten Entwurf des neuen RROPs wird zwar erst nach der Landtagswahl im Herbst gerechnet. Ausgewiesen werden dann gegebenenfalls neue Vorragnggebiete für Windenergie. Um keine Zeit zu verlieren, bereiten die Projektierer- und Investoren alles vor, dass sie dann im Fall der Fälle schnell zum Zuge kommen können.

 

Was ist der Stand heute ?

Mit der Notwendigkeit den RROP zu überarbeiten ist auch das Thema Windkraft nun wieder aktuell geworden und auch in Heudorf wurden alte „Begehrlichkeiten“ wiederentdeckt und entsprechende Bestrebungen, einen Windpark zu bauen, wiederbelebt.

Erstes Anzeichen war, dass sich verschiedene Projektierer bei den Grundstückseigentümern gemeldet haben oder von Ihnen eingeladen wurden, um die Bereitschaft auszuloten und die gegenseitigen Vorstellungen, Möglichkeiten und Rahmenbedingungen (wie viele WKA, wie hoch, wo auf welchen Grundstücken, welche Einnahmen zu erwarten sind, etc.) zu erörtern.

Soweit uns inzwischen bekannt sind 6 bis 9 Windkraft-Anlagen mit einer Gesamt-Höhe von ungefähr 250 m auf einem Gebiet nördlich des Heudorfer Schiffgrabens geplant. Die genauen Standorte sind uns nicht bekannt, aber aus dem Umstand, welche Grundstückseigentümer angesprochen und eingeladen wurden, lässt sich ungefähr ableiten, wo die WKA in Zukunft stehen sollen:

 

 

Um zu verdeutlichen, was das für die nähere Umgebung bedeutet, hat ein Mitglied unserer BI die vermeintlichen Standorte in genau 250 m Höhe abgeflogen:

Diese haben wir dann in einer Fotomontage mit Windkraftanlagen versehen:

 

Hier bekommt man einen guten Eindruck, in welchem Ausmaß die Region davon betroffen sein wird.

 

Damals wie heute ist nicht so ganz klar, welche Rolle die Gemeindeverwaltung von Worpswede hier einnimmt. Auf der einen Seite hat der Gemeinderat in seiner Stellungnahme zum neuen RROP darum gebeten, auf die Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft auf Worpsweder Gemeindegebiet zu verzichten.

Auf der anderen Seite übernimmt unser Bürgermeister in Person und als Hausherr der Ratsdiele die Schirmherrschaft für eine Informationsveranstaltung von Windkraftbetreibern für interessierte Grundstückseigentümer. Diese Veranstaltung war nicht öffentlich und nur geladene Gäste wurden eingelassen.

Mehrfaches Nachfragen bei den Verantwortlichen für den RROP in der Kreisverwaltung hat bislang keine weitere Erkenntnis gebracht. Dort hält man sich verständlicherweise mit Auskünften zurück, so dass im Vorfeld bis zur Veröffentlichung des RROP von dort wahrscheinlich keine Aussagen gemacht werden.

Was genau geplant ist, wissen wir (noch) nicht, da die handelnden Parteien mehrheitlich hinter verschlossenen Türen agieren und sich alle Beteiligten sehr bedeckt halten.

Aber wir bleiben aktiv, sowohl bei der Kreisverwaltung, aber auch bei anderen Institutionen, Verbänden, Gemeindeverwaltung und -rat und vor allen Dingen bei Ihnen, den Bürgern:innen, die vielleicht direkt davon betroffen sind und werden Sie weiter an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.

 

Presseartikel zum Windpark und zum Raumordnungsprogramm des Landkreises Osterholz